Mindestmaße und Schonzeiten

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Der Fischereiverein Melle e.V. bietet die Möglichkeit in 2 Bundesländern zu angeln.

In Nordrhein-Westfalen ist der Fischereischein Pflicht und muss am Wasser mitgeführt werden.

In den Tabellen sind die vereinsinternen Mindestmaße aufgelistet.
Für alle nicht aufgelisteten Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaße.

Tabelle der Schonzeiten und Mindestmaße

Fischart

Schonzeit

Mindestmaß

Aal

keine

45 cm

Bachforelle

15.10. - 15.03.

Warmenau 25 cm alle anderen Gewässer 30 cm

Barsch

keine

15 cm

Hecht

01.02. - 30.04.

60 cm

Karpfen

keine

35 cm

Quappe

keine

40 cm

Regenbogenforelle

keine

25 cm

Schleie

keine

25 cm

Sterlett

01.01. - 31.07.

100 cm

Zander

01.02. - 30.04. (NEU)

60 cm

Saiblinge

keine

30 cm

Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Groppe, Koppe, Mühlkoppe, Nase, Rapfen, Schlammpeitzger, Steinbeißer, Bach-, Fluß- und Meerneunauge

ganzjährig

Krebse

01.11. - 30.06.

11 cm

Wels

keine

50 cm

Die hier aufgeführten Schonzeiten gelten ausschließlich für unsere Vereinsgewässer!